Wannsee-Protokoll
30 Ausfertigungen
Besprechungsprotokoll.
I.
Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage liege ohne
Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim Reichsführer-SS und Chef der
Deutschen Polizei (Chef der Sicherheitspolizei und des SD).
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen kurzen Rückblick
über den bisher geführten Kampf gegen diesen Gegner. Die wesentlichsten Momente
bilden
a/ die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen Lebensgebieten
des deutschen Volkes,
b/ die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum des deutschen Volkes.
Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige Lösungsmöglichkeit
die Beschleunigung der Auswanderung der Juden aus dem Reichsgebiet verstärkt und
planmäßig in Angriff genommen.
Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939 eine Reichszentrale
für jüdische Auswanderung errichtet, mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei
und des SD betraut wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a/ alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden zu
treffen
b/ den Auswanderungsstrom zu lenken
c/ die Durchführung der Auswanderung im Einzelfall zu beschleunigen.
Das Aufgabenziel war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum von Juden
zu säubern.
Über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit sich brachte,
waren sich alle Stellen im klaren. Sie mußten jedoch angesichts des Fehlens anderer
Lösungsmöglichkeiten vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich
die Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu befassen hatten. Die finanziellen
Schwierigkeiten, wie Erhöhung der Vorzeige- und Landungsgelder seitens der
verschiedenen ausländischen Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte
Einwanderungsbeschränkungen oder - sperren, erschwerten die Auswanderungs-
bestrebungen außerordentlich. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden seit der
Machtübernahme bis zum Stichtag 31.10.1941 insgesamt rund 537.000 Juden zur
Auswanderung gebracht. Davon
Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den
deutschen Devisenschatz su schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen des
Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes verhalten, für die Beitreibung
entsprechender Devisenaufkommen Sorge zu tragen. Hier wurden durch diese
ausländischen Juden im Schenkungswege bis zum 30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000
Dollar zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick
auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick auf die Möglichkeiten
des Ostens die Auswanderung von Juden verboten.
III.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen,
doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick auf
die kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen
Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die einzelnen Länder verteilen:
Der Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist bekannt. Im europäischen
Gebiet leben etwa 5 Millionen, im asiatischen Raum knapp 1/4 Millionen Juden.
Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der UdSSR
ansäßigen Juden war etwa folgende:
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem
zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden
müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle
eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die Erfahrung der Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen
nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und
Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozial-
politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte Durchgangsghettos
verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden.
Wichtige Voraussetzung, so führte SS- Obergruppenführer H e y d r i c h weiter aus,
für die Durchführung der Evakuierung überhaupt, ist die genaue Festlegung des in
Betracht kommenden Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu evakuieren, sondern
sie einem Altersghetto - vorgesehen ist Theresienstadt - zu überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich im Altreich und der
Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden sind etwa 30 % über 65 Jahre alt - finden in den
jüdischen Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten Juden und Juden mit
Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit dieser zweckmäßigen Lösung werden mit
einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen wird weitgehend
von der militärischen Entwicklung abhängig sein. Bezüglich der Behandlung der
Endlösung in den von uns besetzten und beeinflußten europäischen Gebieten wurde
vorgeschlagen, daß die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes
sich mit dem zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und des SD besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht mehr allzu schwer, da die
wesentlichsten Kernfragen in dieser Hinsicht dort bereits einer Lösung zugeführt wurden.
In Rumänien hat die Regierung inzwischen ebenfalls einen Judenbeauftragten eingesetzt.
Zur Regelung der Frage in Ungarn ist erforderlich, in Zeitkürze einen Berater für
Judenfragen der Ungarischen Regierung aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung des Problems in
Italien hält SS-Obergruppenführer H e y d r i c h eine Verbindung Polizei-Chef mit dem
Polizei-Chef in diesen Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung der Juden zur
Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach ohne große Schwierigkeiten vor sich
gehen können.
Unterstaatssekretär L u t h e r teilt hierzu mit, daß bei tiefgehender Behandlung
dieses Problems in einigen Ländern, so in den nordischen Staaten, Schwierigkeiten
auftauchen werden, und es sich daher empfiehlt, diese Länder vorerst noch
zurückzustellen. In Anbetracht der hier in Frage kommenden geringen Judenzahlen
bildet diese Zurückstellung ohnedies keine wesentliche Einschränkung.
Dafür sieht das Auswärtige Amt für den Südosten und Westen Europas keine
großen Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer H o f m a n n beabsichtigt, einen Sachbearbeiter des Rasse-
und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung dann nach Ungarn mitsenden
zu wollen, wenn seitens des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit
dort in Angriff genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter des Rasse-
und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden soll, vorübergehend offiziell als
Gehilfen zum Polizei-Attaché abzustellen.
IV. Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen die Nürnberger Gesetze gewißermaßen
die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung für die restlose Bereinigung des Problems
auch die Lösung der Mischehen- und Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick auf ein Schreiben
des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die nachstehenden Punkte:
1) Behandlung der Mischlinge 1. Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung der Judenfrage
den Juden gleichgestellt.
Von dieser Behandlung werden ausgenommen:
a) Mischlinge 1. Grades verheiratet mit Deutschblütigen,aus deren Ehe Kinder
(Mischlinge 2. Grades) hervorgegangen sind. Diese Mischlinge 2. Grades sind
im wesentlichen den Deutschen gleichgestellt.
b) Mischlinge 1. Grades, für die von den höchsten Instanzen der Partei und des
Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten Ausnahmegenehmigungen
erteilt worden sind. Jeder Einzelfall muß überprüft werden, wobei nicht
ausgeschlossen wird, daß die Entscheidung nochmals zu Ungunsten des
Mischlings ausfällt.
Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung müssen stets grundsätzliche
Verdienste des in Frage stehenden Mischlings selbst sein. (Nicht Verdienste des
deutschblütigen Eltern- oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades wird - um jede
Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem endgültig zu bereinigen -
sterilisiert. Die Sterilisierung erfolgt freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung des Verbleibens
im Reich. Der sterilisierte "Mischling" ist in der Folgezeit von allen einengenden
Bestimmungen, denen er bislang unterworfen ist, befreit.
2) Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen zugeschlagen,
mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die Mischlinge 2. Grades den Juden
gleichgestellt werden:
a) Herkunft des Mischlings 2. Grades aus einer Bastardehe (beide Teile Mischlinge).
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild des Mischlings 2. Grades,
das ihn schon äußerlich zu den Juden rechnet.
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische Beurteilung des Mischlings
2. Grades, die erkennen läßt, daß er sich wie ein Jude fühlt und benimmt.
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht gemacht werden,
wenn der Mischling 2. Grades deutschblütig verheiratet ist.
3) Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen.
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden, ob der jüdische Teil
evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung auf die Auswirkung einer solchen
Maßnahme auf die deutschen Verwandten dieser Mischehe einem Altersghetto
überstellt wird.
4) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder.
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der Mischling 1. Grades
evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt (Gleiche Behandlung wie bei Ehen
zwischen Volljuden und Deutschblütigen, Punkt 3.)
b) Mit Kindern.
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen (Mischlinge 2. Grades), werden sie,
wenn sie den Juden gleichgestellt werden, zusammen mit dem Mischling
1. Grades evakuiert bzw. einem Ghetto überstellt. Soweit diese Kinder
Deutschen gleichgestellt werden (Regelfälle), sind sie von der Evakuierung
auszunehmen und damit auch der Mischling 1. Grades.
5) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 1. Grades oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle Teile wie Juden behandelt
und daher evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt.
6) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden sind oder nicht,
evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt, da etwaige Kinder rassenmäßig in der Regel
einen stärkeren jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als die jüdischen Mischlinge 2. Grades.
SS-Gruppenführer H o f m a n n steht auf dem Standpunkt, daß von der
Sterilisierung weitgehend Gebrauch gemacht werden muß; zumal der Mischling,
vor die Wahl gestellt, ob er evakuiert oder sterilisiert werden soll, sich lieber der
Sterilisierung unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. S t u c k a r t stellt fest, daß die praktische Durchführung
der eben mitgeteilten Lösungsmöglichkeiten zur Bereinigung der Mischehen- und
Mischlingsfragen in dieser Form eine unendliche Verwaltungsarbeit mit sich bringen
würde. Um zum anderen auf alle Fälle auch die biologischen Tatsachen Rechnung
zu tragen, schlug Staatssekretär Dr. S t u c k a r t vor, zur Zwangssterilisierung zu
schreiten.
Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner Möglichkeiten überlegt
werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber etwa sagt: "Diese Ehen sind geschieden."
Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung auf das Wirtschaftsleben
erklärte Staatssekretär N e u m a n n , daß die in kriegswichtigen Betrieben im
Arbeitseinsatz stehenden Juden derzeit, solange noch kein Ersatz zur Verfügung steht,
nicht evakuiert werden könnten.
SS-Obergruppenführer H e y d r i c h wies darauf hin, daß diese Juden nach den
von ihm genehmigten Richtlinien zur Durchführung der derzeit laufenden Evakuierungs
aktionen ohnedies nicht evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellte fest, daß das Generalgouvernement es
begrüssen würde, wenn mit der Endlösung dieser Frage im Generalgouvernement
begonnen würde, weil einmal hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle
spielt und arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht behindern würden.
Juden müßten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt
werden, weil gerade hier der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und
er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirtschaftliche Struktur des Landes
dauernd in Unordnung bringt. Von den in Frage kommenden etwa 2 1/2 Millionen Juden
sei überdies die Mehrzahl der Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. B u e h l e r stellt weiterhin fest, daß die Lösung der Judenfrage
im Generalgouvernement federführend beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD liegt
und seine Arbeiten durch die Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden.
Er hätte nur eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiet so schnell wie möglich zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten
besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. M e y e r als auch seitens des
Staatssekretär Dr. B ü h l e r der Standpunkt vertreten wurde, gewiße vorbereitende
Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst durch
zuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an die Besprechungsteilnehmer,
ihm bei der Durchführung der Lösungsarbeiten entsprechende Unterstützung
zu gewähren, wurde die Besprechung geschlossen.
This
document appeared originally as part of the
Brigham Young University Library's "EuroDocs" collection.
The text and HTML code remain unchanged, other than the
addition of local links to the German translation, and this
paragraph. [knm 11 December 1995]
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and hate speech in all of its forms and manifestations.
January 20,1942; Transcription
This file -- for which an English translation
is available -- reproduces the German text of the only extant copy of the Wannsee protocol,
the 16th of 30 copies, as found in the files of the German Foreign Ministry in 1945.
The text is reproduced in John Mendelsohn, ed., The Holocaust: Selected Documents
in Eighteen Volumes. Vol. 11: The Wannsee Protocol and a 1944 Report on
Auschwitz by the Office of Strategic Services (New York: Garland, 1982), 3-17.
This electronic text is in the public domain and may be freely reproduced. In the process of being programmed for the World-Wide Web, its appearance (particularly with regard to tabs,
spaces, columns and indentations) was forced to deviate from the original. The wording
remains unchanged.
* * * * *
Geheime Reichssache
16. Ausfertigung
An der am 20.1.1942 in Berlin, Am Großen Wannsee Nr. 56/58, stattgefundenen
Besprechung über die Endlösung der Judenfrage nahmen teil:
Gauleiter Dr. Meyer und Reichsministerium für die besetzten
Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt Ostgebiete
Staatssekretär Dr. Stuckart Reichsministerium des Innern
Staatssekretär Neumann Beauftragter für den Vierjahresplan
Staatssekretär Dr. Freisler Reichsjustizministerium
Staatssekretär Dr. Bühler Amt des Generalgouverneurs
Unterstaatssekretär Luther Auswärtiges Amt
SS-Oberführer Klopfer Partei-Kanzlei
Minsterialdirektor Kritzinger Reichskanzlei
SS-Gruppenführer Hofmann Rasse- und Siedlungshauptamt
SS-Gruppenführer Müller Reichssicherheitshauptamt
SS-Obersturmbannführer Eichmann
SS-Oberführer Dr. Schöngarth Sicherheitspolizei und SD
Befehlshaber der Sicherheitspolizei
und des SD im General-Gouvernement
SS-Sturmbannführer Dr. Lange Sicherheitspolizei und SD
Kommandeur der Sicherheitspolizei
und des SD für den Generalbezirk
Lettland, als Vertreter des Befehlhabers
der Sicherheitspolizei und des SD
für das Reichskommissariat Ostland.
II.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer H e y d r i c h,
teilte eingangs seine Bestellung zum Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung
der europäischen Judenfrage durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß
zu dieser Besprechung geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen Fragen zu
schaffen. Der Wunsch des Reichsmarschalls, ihm einen Entwurf über die
organisatorischen, sachlichen und materiellen Belange im Hinblick auf die Endlösung
der europäischen Judenfrage zu übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame
Behandlung aller an diesen Fragen unmittelbar beteiligten Zentralinstanzen im Hinblick
auf die Parallelisierung der Linienführung.
vom 30.1.1933 aus dem Altreich rd. 360.000
vom 15.3.1938 aus der Ostmark rd. 147.000
vom 15.3.1939 aus dem Protektorat
Böhmen und Mähren rd. 30.000.
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw. jüdisch-
politischen Organisationen selbst. Um den Verbleib der verproletarisierten Juden
zu vermeiden, wurde nach dem Grundsatz verfahren, daß die vermögenden Juden die
Abwanderung der vermögenslosen Juden zu finanzieren haben; hier wurde, je nach
Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw. Auswandererabgabe
vorgeschrieben, die zur Bestreitung der finanziellen Obliegenheiten im Zuge der
Abwanderung vermögensloser Juden verwandt wurde.
Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach
entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden
nach dem Osten getreten.
Land Zahl
A. Altreich 131.800
Ostmark 43.700
Ostgebiete 420.000
Generalgouvernement 2.284.000
Bialystok 400.000
Protektorat Böhmen und Mähren 74.200
Estland - judenfrei-
Lettland 3.500
Litaün 34.000
Belgien 43.000
Dänemark 5.600
Frankreich / Besetztes Gebiet 165.000
Unbesetztes Gebiet 700.000
Griechenland 69.600
Niederlande 160.800
Norwegen 1.300
B. Bulgarien 48.000
England 330.000
Finnland 2.300
Irland 4.000
Italien einschl. Sardinien 58.000
Albanien 200
Kroatien 40.000
Portugal 3.000
Rumänien einschl. Beßarabien 342.000
Schweden 8.000
Schweiz 18.000
Serbien 10.000
Slowakei 88.000
Spanien 6.000
Türkei (europ. Teil) 55.500
Ungarn 742.800
UdSSR 5.000.000
Ukraine 2.994.684
Weißrußland aus-
schl. Bialystok 446.484
Zusammen über 11.000.000
Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen ausländischen Staaten
handelt es sich jedoch nur um Glaubensjuden, da die Begriffsbestimmungen der Juden
nach rassischen Grundsätzen teilweise dort noch fehlen. Die Behandlung des Problems
in den einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die allgemeine Haltung und Auffassung
auf gewiße Schwierigkeiten stoßen, besonders in Ungarn und Rumänien. So kann sich
z.B. heute noch in Rumänien der Jude gegen Geld entsprechende Dokumente, die ihm
eine fremde Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen, beschaffen.
In der Landwirtschaft 9,1 %
als städtische Arbeiter 14,8 %
im Handel 20,0 %
als Staatsarbeiter angestellt 23,4 %
in den privaten Berufen -
Heilkunde, Presse, Theater, usw. 32,7 %
Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die Juden in
geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen,
unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in
diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung
ausfallen wird.