The Nizkor Project: Remembering the Holocaust (Shoah)

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The following is a press release from the Max-Planck-Gesellschaft
which explains a bit about Germar Rudolf's dismissal from the Max
Planck Institute.  Among other things, the institute has made it clear
that it dissociates itself entirely from the report.  A translation
will be available shortly.



Max-Planck-Gesellschaft                          28.3.1994

Erklaerung

Betrifft: Diplomchemiker Germar Rudolf

In letzter Zeit wird aus sehr unterschiedlichen Beweggruenden heraus
die Max-Planck-Gesellschaft und das Max-Planck-Institut fuer
Festkoerperforschung in Stuttgart mit der sogenannten
"Auschwitz-Luege" in Zusammenhang gebracht. Dies hat seine Ursache in
Folgendem: Der Diplomchemiker Germar Rudolf hat ein "Gutachten ueber
die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den
'Gaskammern' von Auschwitz" verfasst, mit dem er glaubt, durch
chemische Analysen von Gemaeuerproben aus Sachentlausungsanlagen und
aus Gaskammern in Auschwitz den Nachweis erbracht zu haben, dass in
diesen Gaskammern keine Massentoetungen von Menschen mit Blausaeure
stattgefunden haben.

Herr Rudolf arbeitete seit Oktober 1990 bis zum 07. Juni 1993 als
Doktorand am Max-Planck-Institut fuer Festkoerperforschung in
Stuttgart ueber das Thema "Periodische Knotenflaechen und ihre
Anwendung in der Strukturchemie". Das oben genannte Gutachten wurde im
Auftrag eines Rechtsanwaltes erstellt und sollte in dem Strafprozess
gegen Generalmajor a.D. Ernst Otto Remer, wegen Aufstachelung zum
Rassenhass angeklagt und spaeter verurteilt, Verwendung finden. Die im
Januar 1991 von Herrn Rudolf begonnenen Arbeiten zu diesem Gutachten
stehen weder mit der Doktorarbeit noch mit den Forschungen des
Max-Planck-Instituts in irgendeinem Zusammenhang. Keine der Arbeiten
wurde in den Raeumen des Max-Planck-Instituts fuer
Festkoerperforschung vorgenommen, zu keiner Zeit wurden Ressourcen des
Instituts fuer die Arbeit verwendet. Von den bereits laufenden
privaten Untersuchungen erfuhr der Doktorvater im Herbst 1991 durch
die an eine angesehene wissenschaftliche Zeitschrift gerichtete Frage,
ob sie an einer Publikation der Ergebnisse interessiert sei. Der
Doktorvater wies darauf hin, dass es sich nicht um eine Arbeit des
Instituts handle, und dass er sie nicht fuer publikationswuerdig
halte. Von der Existenz eines auf der Basis dieser Untersuchungen
erstellten ersten Gutachtens erhielt der Doktorvater einige Monate
nach der Versendung dieses Gutachtens an eine Reihe hochgestellter
Persoenlichkeiten des oeffentlichen Lebens, Kenntnis.

Bei seinen Recherchen zum Gutachten hat Herr Rudolf allerdings Dritten
gegenueber den Eindruck erweckt, er handle fuer das Institut;  so
benutzte er zum Beispiel pflichtwidrig Briefboegen des
Max-Planck-Instituts, als er Firmen mit den Analysen seiner Proben
beauftragte, ohne dabei aber diese Firmen ueber den Hintergrund der
Untersuchungen zu informieren. Nach Bekanntwerden dieser Tatsachen
wurde das Arbeitsverhaeltnis mit Herrn Rudolf geloest.

Die Max-Planck-Gesellschaft stellt klar, dass weder sie noch das
Max-Planck-Institut fuer Festkoerperforschung in Stuttgart
Verantwortung fuer die Erstellung dieses Gutachtens und seinen Inhalt
tragen. Die Institutsleitung hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden
der Vorgaenge ausdruecklich von diesem Gutachten distanziert.

Das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof
haben festgestellt, dass der Massenmord an Juden in den Gaskammern von
Konzentrationslagern des Dritten Reiches als eine geschichtliche
Tatsache offenkundig und nicht mehr beweisbeduerftig ist. Davon geht
auch die Max-Planck-Gesellschaft aus.


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